ABGELTUNGSSTEUER

Ihr Online Broker ceros24 zieht die Abgeltungsteuer nicht selbst ab – somit können Spekulationsgewinne bis zur Abrechnung komplett zur Wiederanlage verwendet werden. Die seit dem 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer wird bei ceros24 nicht unmittelbar nach jedem (Closing-)Trade abgerechnet, sondern erst am Ende des Kalenderjahres durch den Kunden selbst. Während andere deutsche Onlinebroker die Abgeltungsteuer für jeden einzelnen Trade unmittelbar an den deutschen Fiskus abführen, kann ceros24 seinen Kunden den grossen Vorteil bieten, die Abrechnung und Abführung der Abgeltungsteuer erst per Jahresultimo zum 31.12. eines Jahres eigenständig durchzuführen. Die Abrechnung erfolgt hierbei durch den Kunden selbst im Rahmen seiner Jahressteuererklärung. Damit stehen die kumulierten Spekulationsgewinne komplett das ganze Jahr über zur ertragreichen Wiederanlage zur Verfügung. Dies ist möglich, da das Depot in den USA von unserem Partner IB LLC. geführt wird.