Teilung des Nennwertes in kleinere Einheiten, wobei das Grundkapital und der Gesamtwert der Aktien unverändert bleiben. Bsp.: Eine Aktie mit dem Nennwert 100 notiert vor dem Split bei EUR 1.200. Durch eine Teilung auf 10 Aktien mit Nennwert 10 wird die Aktie optisch leichter. Eine Aktie kostet nach dem Split EUR 120. Ein Aktienbesitzer, der vor dem Split eine Aktie mit dem Nennwert 100 (Kurswert EUR 1.200) besessen hat, besitzt nach dem Aktiensplit 10 Aktien à Nennwert 10 (Kurswert 10 x 120 = 1.200). Der Wert seiner Veranlagung hat sich daher nicht verändert.