In der Schweiz regeln das Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) sowie die zugehörigen Verordnungen von Bundesrat und Aufsichtsbehörde (Eidgenössische Bankenkommission, EBK) die Beziehungen zwischen Anleger, Fondsleitung und Depotbank.
In der Schweiz regeln das Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) sowie die zugehörigen Verordnungen von Bundesrat und Aufsichtsbehörde (Eidgenössische Bankenkommission, EBK) die Beziehungen zwischen Anleger, Fondsleitung und Depotbank.