Nennwertlose Urkunde über die Beteiligung an einem Anlagefonds. Der Anteilschein ist die wertpapierrechtliche Verbriefung der Ansprüche des Anlegers gegenüber der Fondsleitung auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Anlagefonds.
Nennwertlose Urkunde über die Beteiligung an einem Anlagefonds. Der Anteilschein ist die wertpapierrechtliche Verbriefung der Ansprüche des Anlegers gegenüber der Fondsleitung auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Anlagefonds.