Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung Fragen, die die Gesellschaft und das Geschäftsergebnis betreffen, an den Vorstand zu richten. Nur in Ausnahmefällen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung Fragen, die die Gesellschaft und das Geschäftsergebnis betreffen, an den Vorstand zu richten. Nur in Ausnahmefällen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.