Fonds, die von Fondsgesellschaften aufgelegt und geführt werde, die ihren Sitz im Ausland haben. Ausländische Fonds, die im jeweiligen Inland über einen steuerlichen Vertreter und eine Depotbank beziehungsweise Zahlstelle verfügen, sind in der Regel fiskalisch inländischen gleichgestellt – alle anderen sind steuerlich benachteiligt.