Bei Anlagefonds schweizerischen Rechts wird bei Ertragsausschüttungen (Zinsen/Dividenden) grundsätzlich die eidgenössische Verrechnungssteuer von 35% abgezogen. Für Anleger mit Domizil im Ausland werden die Ertragssausschüttungen ohne Verrechnungssteuerabzug vorgenommen, sofern die ausgeschütteten Erträge zu mindestens 80% aus dem Ausland stammen und eine Bank bestätigt (Bankenerklärung), dass die Anteile bei ihr im Depot liegen.