Schutzbestimmung für die Kunden der Geldinstitute, die im Bankwesengesetz geregelt ist. Umfasst alle Tatsachen, die einem Geldinstitut auf Grund der bestehenden Geschäftsverbindung mit einem Kunden bekannt wurden.
Schutzbestimmung für die Kunden der Geldinstitute, die im Bankwesengesetz geregelt ist. Umfasst alle Tatsachen, die einem Geldinstitut auf Grund der bestehenden Geschäftsverbindung mit einem Kunden bekannt wurden.