Begriff des EU-Steuerrechts. Eine Form der steuerlichen Behandlung des grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Nach diesem Prinzip werden Erzeugnisse mit den Steuern jenes Landes belastet, in dem sie verbraucht werden. Das Bestimmungslandprinzip wird derzeit bei der Mehrwertsteuer angewendet. Es legt fest, dass der Mehrwertsteuersatz des Landes angewandt wird, in dem der Erwerb einer Ware stattfindet.