Bei der B. geht es um die Erfassung von Staatseinnahmen und Staatsausgaben, das heisst man versucht zu ermitteln, wer bestimmte steuerliche Belastungen tatsächlich trägt (Einnahmeninzidenz) beziehungsweise wer in den Genuss von bestimmten Staatsausgaben kommt (Ausgabeninzidenz). Die Differenz zwischen beiden Arten der Inzidenz bezeichnet man als Nettoinzidenz.