Die BWA war bis 31.03.2002 für die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsenhandels in Österreich zuständig. Ihre Aufgaben nimmt seit 01.04.2002 die Finanzmarktaufsicht (FMA) wahr.
Die BWA war bis 31.03.2002 für die Überwachung der Ordnungsmäßigkeit des Börsenhandels in Österreich zuständig. Ihre Aufgaben nimmt seit 01.04.2002 die Finanzmarktaufsicht (FMA) wahr.