Churning nennt man im Finanz- beziehungsweise Börsenbereich das durch das Interesse der Kunden nicht gerechtfertigte häufige Umschlagen des Anlagekontos, durch das der Broker, Verwalter oder Vermittler oder alle drei gemeinsam sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen. Auf deutsch bedeutet Churning „Gebührenschinderei“ oder „Spesenreiterei“.  Der Tatbestand des Churning lässt sich in einen objektiven und in einen subjektiven Tatbestand aufteilen.