Bilateraler Vertrag zur Absicherung gegen Kreditrisiken, der den Ausgleich von
Verlusten durch einen Sicherungsgeber vorsieht. Der Sicherungsnehmer zahlt
hierfür eine Prämie.
Bilateraler Vertrag zur Absicherung gegen Kreditrisiken, der den Ausgleich von
Verlusten durch einen Sicherungsgeber vorsieht. Der Sicherungsnehmer zahlt
hierfür eine Prämie.