In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung müssen die ermittelten nominellen Zuwachsraten des Brutto-Inlandsproduktes und seiner Teilgrößen um den Preisanstieg bereinigt („deflationiert“) werden. Dazu wird der Preisindex des BIP herangezogen. Dieser enthält einen anderen, breiteren Warenkorb als der Verbraucherpreisindex.