Forderungen auf eine Zahlung im Ausland in ausländischer Währung. Dazu zählen zum Beispiel Guthaben bei ausländischen Banken, auf ausländische Währung lautende im Ausland zahlbare Schecks und Wechsel, aber auch ausländisches Bargeld in Form von Banknoten und Münzen. Ausländisches Bargeld wird als Valuten oder Sorten bezeichnet.