Sind Abkommen mit anderen Staaten, um mögliche Doppelbesteuerungen zu mildern oder zu vermeiden. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn der gleiche Steuerpflichtige für das gleiche Steuerobjekt respektive den gleichen Steuervorgang von zwei verschiedenen Staaten besteuert wird. Ein DBA kann zur Folge haben, dass zum Beispiel eine in der Schweiz in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer dem Anleger vom ausländischen Staat (Steuerdomizil des Anlegers) anlässlich seiner Steuererklärung teilweise oder ganz angerechnet wird.