Verpflichtung zum Mitverkauf. Vereinbarung in Beteiligungs- und/oder Gesellschaftsverträgen, durch die sich Mitgesellschaftern verpflichten, im Falle des potentiellen Verkaufes des Unternehmens die eigenen Anteile mitzuverkaufen. Hierdurch können dem Käufer sämtliche Anteile angeboten werden, wodurch Kontrollprämien realisiert werden können.