Steuerrecht: Ein Maß für den Wert eines Betriebes oder von Immobilien (Grundstücke, Gebäude). Die Bewertung erfolgt nach genauen Bewertungsvorschriften. Die E. werden von den Finanzämtern in größeren Zeitabständen (zu den so genannten „Hauptfeststellungen“) nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften ermittelt und dienen als Bemessungsgrundlage für verschiedene Abgaben (Grundsteuer, Vermögensteuer, Bodenwertabgabe, Erbschafts- und Schenkungssteuer).