Verpflichtung des Kreditnehmers gegenüber der Bank, ein im Kreditvertrag festgelegten Grenzwert einer gleichfalls im Kreditvertrag definierten Finanzkennzahl einzuhalten. Häufig verwendete Finanzkennzahlen sind der Cash-Flow Deckungsgrad, definiert als operativer Cash-Flow dividiert durch Gesamtkapitaldienst, und der Zinsdeckungsgrad, definiert als Betriebsergebnis (EBIT) dividiert durch Zinsauszahlungen. Ferner werden oftmals ein Minimum der Eigenmittel und maximale jährliche Investitionen festgelegt.