Die F. einer Gebietskörperschaft wird durch die Möglichkeit angezeigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Einnahmen und Ausgaben nach eigener Entscheidung einzusetzen.
Die F. einer Gebietskörperschaft wird durch die Möglichkeit angezeigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentliche Einnahmen und Ausgaben nach eigener Entscheidung einzusetzen.