Bei Immobilienfonds die Kommission zu Gunsten der Fondsleitung zur Deckung ihrer Aufwendungen (wie zum Beispiel) für die Verwaltung des Fondsvermögens, die Bewirtschaftung der Liegenschaften, den Überwachungsaufwand der Depotbank, die Kosten für die Verwahrung von Wertschriften und Schuldbriefen, die Ausübung des Zahlungsverkehrs, die Couponsauszahlungskommissionen, die Honorare der Schätzungsexperten und der Revisionsstelle usw. (flat rate)