Staatsrechtlicher Begriff. Bezeichnung für eine Staatsorganisation, bei der neben der zentralen Ebene (zum Beispiel der Bundesebene) eine mittlere (zum Beispiel die Bundesländer) und eine untere Ebene (Gemeinden) bestehen und diese jeweils mit bestimmten Hoheitsfunktionen ausgestattet sind. F. läuft hinaus auf eine Dezentralisierung der staatlichen Macht und auf mehr Selbstverantwortung in der Aufgabenerfüllung.