1. Kosten, die im Zuge des Vollzuges einer Rechtsvorschrift in der Verwaltung oder Gerichtsbarkeit anfallen (Vollzugskosten). Dazu kommen noch die Kosten für jene Leistungen, die vom Staat an die durch das
Gesetz Begünstigten zu erbringen sind (Nominalkosten). 2. Kosten, die bei den betroffenen Haushalten
und Unternehmen infolge von Arbeiten für den Fiskus anfallen; 3. Kosten, die im Zusammenhang mit öffentlichen
Investitionen – vor allem bei Bauobjekten – mehr oder minder zwangsläufig anfallen und bei denen man zwischen Folgekosten und Folgelasten (Betriebskosten) unterscheidet.