Die Fondsleitung verwaltet den Anlagefonds für Rechnung der Anleger. Sie entscheidet insbesondere über die Anlagen und macht alle zum Anlagefonds gehörigen Rechte geltend. Sie kann die Anlageentscheide und weitere Teilaufgaben delegieren, haftet aber für Handlungen der von ihr Beauftragten wie für eigenes Handeln.