(Unbedingtes Termingeschäft) Verpflichtung, zu einem genau definierten Zeitpunkt einen bestimmten Basiswert, zum Beispiel eine Anleihe, zu einem vorher festgelegten Preis kaufen oder verkaufen zu müssen. Futures sind hinsichtlich ihrer Ausgestaltung (Kontraktspezifikationen) standardisiert und daher börsehandelsbar. Nicht börsegehandelte Futures werden als Forwards bezeichnet.