Aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung dem Vorstand für höchsten fünf Jahre erteilte Ermächtigung, ohne weiteres Befragen der Hauptversammlung das Grundkapital durch Ausgabe Junger Aktien in einem bestimmten Ausmass zu erhöhen.
Aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung dem Vorstand für höchsten fünf Jahre erteilte Ermächtigung, ohne weiteres Befragen der Hauptversammlung das Grundkapital durch Ausgabe Junger Aktien in einem bestimmten Ausmass zu erhöhen.