Dieser Anlagefonds hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, i.d.R. die einer Aktiengesellschaft. Die Anteile werden in Form von Aktien ausgestellt. Der Anleger wird Aktionär und besitzt sowohl Vermögens- als auch Mitgliedschaftsrechte. Das schweizerische Anlagefondsgesetz kennt die körperschaftliche Form nicht, in anderen Teilen Europas und den USA ist sie aber weit verbreitet. Gegenteil: Vertragstypus.