Der Kollektivanlagevertrag stellt die Rechtsgrundlage für das Anlagefondsgeschäft in der Schweiz dar und wird zwischen der Fondsleitung, der Depotbank und dem Anleger abgeschlossen. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Verwaltung des Anlagefonds durch die Fondsleitung einerseits und für die Beteiligung des Anlegers am Vermögen des Anlagefonds andererseits. Der Kollektivanlagevertrag wird durch das Fondsreglement verkörpert.