Im Anlagefondsgeschäft der Widerruf des Kollektivanlagevertrags durch den Anleger. Der Rücknahmepreis ist grundsätzlich sofort auszuzahlen. Für Immobilienfonds besteht eine Sonderregelung, siehe Rückgabefrist. oder Die Möglichkeit eines Emittenten, seine Obligationen vor Ablauf der Laufzeit zurückzubezahlen.