Im Insolvenzfall erfolgt die Rückzahlung nachrangiger Darlehen erst nach vollständiger Bedienung der vorrangigen Gläubiger. Oftmals an die Erfüllung bestimmter Kriterien (Covenant) geknüpft .
Im Insolvenzfall erfolgt die Rückzahlung nachrangiger Darlehen erst nach vollständiger Bedienung der vorrangigen Gläubiger. Oftmals an die Erfüllung bestimmter Kriterien (Covenant) geknüpft .