Der Nettoinventarwert eines Anteils entspricht dem Nettofondsvermögen geteilt durch die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Anteile. Bei Wertschriften- und Geldmarktfonds ist der Nettoinventarwert, der in der Regel täglich berechnet wird, die Basis für die Abrechnung der Zeichnungen und Rücknahmen. Auch Inventarwert, Anteilswert oder innerer Wert genannt.