Sammelbegriff für Finanzierungsmittel, die in ihrer wirtschaftlichen Funktion zumindest teilweise Eigenmittelcharakter haben (also zum Beispiel nicht verzinst werden müssen), ohne in der Bilanz als (haftendes) Eigenkapital ausgewiesen zu werden. Zu den Quasi-Eigenmitteln gezählt werden einerseits Pensionsrücklagen und Abfertigungsrückstellungen, andererseits „Bewertungsreserven“.