Die Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, für jeden Wertpapierfonds einmal pro Jahr einen Rechenschaftsbericht zu erstellen. Dieser Bericht gibt insbesondere die Vermögenswerte des Fonds beziehungsweise die Anzahl der Fondsanteile zu Beginn und zu Ende der Periode an und beinhaltet eine Ertragsrechnung. In einem eigenen Kapitel ist auch die steuerliche Behandlung des Fonds dargestellt. Der Rechenschaftsbericht ist dem Aufsichtsrat der Kapitalanlagegesellschaft vorzulegen und allen Interessierten zugänglich zu machen.