Im Rahmen der R. legt nun die jeweilige Zentralbank die Bedingungen fest, zu denen sie bereit ist, den Kreditinstituten Kredite zu gewähren, und zwar in Form des Ankaufs von Wechseln (Diskont) oder gegen Verpfändung von Wertpapieren (Lombard).
Im Rahmen der R. legt nun die jeweilige Zentralbank die Bedingungen fest, zu denen sie bereit ist, den Kreditinstituten Kredite zu gewähren, und zwar in Form des Ankaufs von Wechseln (Diskont) oder gegen Verpfändung von Wertpapieren (Lombard).