Verpflichtung der KAG, die vom Anleger zum Rückkauf vorgelegten Anteile an einem Fonds zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen.
Verpflichtung der KAG, die vom Anleger zum Rückkauf vorgelegten Anteile an einem Fonds zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen.