Ist die „Versicherung des Versicherers“: Ein Erstversicherer versichert sich für jene Teile der in Deckung genommenen Risiken weiter, die im Schadensfall seine Finanzkraft übersteigen könnten. Eine fakultative R. ist die individuelle R. des fallweisen Deckungsbedarfs aus einzelnen, zumeist besonders schweren Risken. Andere Bezeichnung: Einzel-Rückversicherung.