Zur Sicherung von Forderungen aus Kreditverträgen können sowohl körperliche Sachen als auch Rechte, insbesondere Forderungen, in das Eigentum der Bank übertragen (abgetreten, zediert) werden. Aus steuerlichen Gründen werden Ansprüche aus Lebensversicherungen in der Regel nicht abgetreten (zediert), sondern verpfändet. Andere Bezeichnung: Sicherungseigentum.