Das Geld der Fondsanleger und die davon erworbenen Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Dieses ist getrennt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft zu halten und haftet nicht für deren Verbindlichkeiten.
Das Geld der Fondsanleger und die davon erworbenen Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Dieses ist getrennt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft zu halten und haftet nicht für deren Verbindlichkeiten.