Bilanzposten zur Vorsorge in Form von Rückstellungen – darüber hinaus auch als Rücklagen – für künftig erwartete Ansprüche aufgrund von gesetzlichen Regelungen (zum Beispiel für Abfertigungen) oder innerbetrieblichen, vertraglichen Vereinbarungen (zum Beispiel für Firmenpensionen) über die Lohn- oder Gehaltsansprüche von Arbeitnehmern hinaus.