Ein Gesellschafter, der eine Stille Beteiligung mit einem Unternehmen eingeht. Die Stille Beteiligung ist in der Regel mit fester Laufzeit, festem Zins, Informations- und Zustimmungsrechten und festgelegter erfolgsabhängiger Komponente ausgestattet. Die Stille Beteiligung bedarf grundsätzlich nicht der Publizität, außer bei der Aktiengesellschaft. Siehe auch Mezzaninekapital.