Vom Staat nicht beeinflusste Lohn- und Preisgestaltung durch die Sozial- und Wirtschaftspartner. Im besonderen geht es um Kollektivvertragsverhandlungen ohne staatliche Zwangsschlichtung bei Arbeitskonflikten.
Vom Staat nicht beeinflusste Lohn- und Preisgestaltung durch die Sozial- und Wirtschaftspartner. Im besonderen geht es um Kollektivvertragsverhandlungen ohne staatliche Zwangsschlichtung bei Arbeitskonflikten.