Verschuldung, die vom Inhaber in Form von Wertpapieren übertragen werden kann. Dazu gehören: Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzscheine, Schuldverschreibungen und Schatzwechselkredite. Gegensatz: nicht titrierte Finanzschuld (Verschuldung in Form von Direktkrediten und Darlehen).