Öffentlicher Finanzausgleich. Das Trennsystem sieht vor, dass im Rahmen des Finanzausgleichs der volle Ertrag aus einer Steuer einer Körperschaft zusteht. Im Gegensatz zum ungebundenen (freien) Trennsystem ist im gebundenen Trennsystem entweder die Art der Steuer von der übergeordneten Körperschaft festgelegt und es besteht nur die Hoheit über die Steuersätze, oder Art und Sätze der Steuer werden durch die übergeordnete Körperschaft festgelegt, so dass nur die Ertragshoheit verbleibt.