Anlagefonds, die weder Effektenfonds noch Immobilienfonds sind. Sie investieren in Anlagen, die nur beschränkt marktgängig sind, meist höheren Kursschwankungen unterliegen, eine begrenzte Risikoverteilung aufweisen oder deren Bewertung erschwert ist (zum Beispiel Anlagen in Edelmetallen, Commodities, Optionen, Terminkontrakten und in Anteilen anderer Anlagefonds sowie in anderen Rechten). Übrige Fonds mit besonderem Risiko: Anlagefonds, die im Unterschied zur Kategorie der übrigen Fonds zusätzlich ein besonderes Risiko aufweisen, das nicht mit dem Risiko von Effektenfonds vergleichbar ist. Auf diesen Umstand ist im Fondsnamen sowie im Prospekt und in der Werbung speziell hinzuweisen. Die Anteile solcher Fonds dürfen nur auf Grund eines schriftlichen Vertrags verkauft werden, in welchem auf das besondere Risiko hingewiesen wird.