Anlagefonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Anleger schliesst durch den Kauf von Anteilen einen Kollektivanlagevertrag mit der Fondsleitung und der Depotbank ab. Der Anteilinhaber hat keine Eigentumsrechte am Fondsvermögen, sondern Anspruch auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Fonds. siehe auch Gesellschaftstypus