Vorläufige oder bedingte Übertragung, bei der eine oder mehrere der Parteien das gesetzlich oder vertraglich festgelegte Recht haben, die Übertragung rückgängig zu machen.
Vorläufige oder bedingte Übertragung, bei der eine oder mehrere der Parteien das gesetzlich oder vertraglich festgelegte Recht haben, die Übertragung rückgängig zu machen.