Verträge, in welchen die Vertragspartner vereinbaren, jeweils die Verpflichtungen (Zinsen und/ oder Tilgungszahlungen) aus Kreditaufnahmen der anderen Partei zu übernehmen. Die aufgrund der Marktstellung erzielten Vorteile werden je nach Bonität und Verhandlungsgeschick zwischen den Vertragspartnern aufgeteilt. Andere Bezeichnung: Währungstauschverträge, Swap-Operationen, Cross Currency Swap.