Verträge, in welchen die Vertragspartner vereinbaren, jeweils die Verpflichtungen (zum Beispiel Zinsen und Tilgungszahlungen) aus Kreditaufnahmen der anderen Partei zu übernehmen. Die aufgrund der Marktstellung erzielten Vorteile für die Vertragspartner werden je nach Bonität und Verhandlungsgeschick aufgeteilt.