Urkunde, in der sich der Aussteller wechselrechtlich verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag an eine bestimmte Person entweder selbst zu zahlen oder durch einen Dritten zahlen zu lassen.
Urkunde, in der sich der Aussteller wechselrechtlich verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag an eine bestimmte Person entweder selbst zu zahlen oder durch einen Dritten zahlen zu lassen.