Obligohöhe für Eskontwechsel. Über die Wechselverpflichteten werden Vormerkungen meist in Staffelform geführt, aus denen hervorgeht, bis zu welcher Höhe der einzelne Wechselschuldner dem Geldinstitut gegenüber aus Wechselkonten verpflichtet ist. Für die in Betracht kommenden Geschäftsleute wird meist eine bestimmte Obligohöhe festgelegt, die nicht überschritten werden darf